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Vier Jahre Haft für kino.to-Gründer

Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist am Donnerstag der Gründer und Betreiber des illegalen Internetfilmportals kino.to verurteilt worden.


Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist am Donnerstag der Gründer und Betreiber des illegalen Internetfilmportals kino.to verurteilt worden.

Zudem muss Dirk B. nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig an den Staat bis zu 3,7 Millionen Euro abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei kino.to verdient hat. Über das illegale Filmportal waren Filme und Serien abrufbar, die auf den Seiten geschaltete Werbung führte die Nutzer häufig auf Abzockseiten und in Abofallen.
Die Kammer hatte die von der Staatsanwaltschaft angeklagten mehr als 1,1 Millionen Einzelfälle zu drei Tatkomplexen zusammengefasst. B. hatte nach seiner Festnahme im Juni 2011 während der Ermittlungen gegen das Filmportal ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dies wurde als strafmildernd berücksichtigt.


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