Bund und Land greifen Kliniken unter die Arme - Corona-Update 23.03

Seit Montag, 23.03., um 0 Uhr ist es soweit: In Nordrhein-Westfalen ist ein umfangreiches Kontaktverbot in Kraft getreten. Gleichzeitig verkündete Gesundheitsminister Laumann finanzielle Unterstützung für die vielen Krankenhäuser in NRW.

© MAGS NRW

Die NRW-Landesregierung hofft in der Corona-Krise Ende der Woche erste positive Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Entwicklung der Infektionszahlen feststellen zu können. Das hat NRW-Gesundheitsminister Laumann in Düsseldorf gesagt. Bisher steigen die Zahlen immer weiter: Aktuell liegen sie bei 8224 Infizierten und 40 Todesopfern.

Um in den Krankenhäusern möglichst viele Plätze für Corona-Patienten frei zu halten, macht das Land Geld locker: Die Krankenhäuser müssen ihre freien Betten an das Land melden und bekommen für jedes freie Bett 560 Euro obendrauf.Das Geld kommt vom Bund, wird vom Land aber erstmal vorgestreckt. Pro freiem Intensiv-Beatmungsplatz bekommen die Krankenhäuer 50.000 Euro. Das Land steht auch dafür gerade, dass die Krankenhäuser ihren Mitarbeitern pünktlich die Löhne überweisen können.

Bei uns in NRW werden zur Zeit mindestens 443 Menschen mit Corona behandelt - 146 davon liegen auf einer Intensivstation. Das ist das Ergebnis bei einer Abfrage unter allen Krankenhäusern. Bisher haben sich rund zwei Drittel der Krankenhäuser bei dieser Abfrage gemeldet. Insgesamt gibt es in NRW 6.100 Intensivbetten.

So äußerte sich Gesundheitsminister Laumann sich zur aktuellen Lage in NRW

Der Livestream zum Briefing mit Gesundheitsminister Laumann (CDU)

Laschet verkündete Sonntag das Kontaktverbot

Aufgrund der weiter steigenden Fallzahlen hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntag (22. März) schärfere Maßnahmen erlassen. Die Bevölkerung in NRW muss sich nun an ein strenges Kontaktverbot halten. Bis zum 19. April gelten neue Maßnahmen, die ihr hier nachlesen könnt.

Ein übliches Bild in den kommenden Wochen. Ansammlungen von Menschen sind vorerst verboten. Das NRW-Ministerium hat ein Kontaktverbot bis zum 19. April erhoben.©
Ein übliches Bild in den kommenden Wochen. Ansammlungen von Menschen sind vorerst verboten. Das NRW-Ministerium hat ein Kontaktverbot bis zum 19. April erhoben.
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Die Übersicht zum Ansammlungsverbot in NRW

  • Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden demnach grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
  • Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.
  • Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben.
  • Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - darunter Friseure und Kosmetikstudios - sollen geschlossen sein. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
  • Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.
  • Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein. Ausnahmen gelten demnach zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
  • Die Punkte gelten bis zum 19. April in Nordrhein-Westfalen


Autor: José Narciandi

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