E-Scooter: Diese Regeln müssen beim Fahren beachtet werden

In immer mehr Städten in NRW gibt es sie: E-Scooter. Viele Menschen nutzen sie, doch manche wissen gar nicht, welche Regeln beim Fahren zu befolgen sind.

Die E-Scooter sind aus den größten Städten in Nordrhein-Westfalen mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Egal, ob in Köln, Düsseldorf oder Essen: die elektronischen Roller sind in Ballungsgebieten zu finden. Allerdings hält sich nicht jeder Nutzer an die Regeln.

Betrunken E-Scooter fahren? Ganz schlecht!

Beim berühmten Oktoberfest in München verloren binnen 16 Tagen 254 Personen ihren Führerschein, weil sie unerlaubterweise einen E-Scooter benutzt hatten - vor allem wegen Trunkenheit. Denn das wissen offenbar nicht alle Rollerfahrer: Für die Fahrt mit einem E-Scooter gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Bei 0,5 bis 1,09 Promille und keiner alkoholbedingten Auffälligkeit begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Dann sind normalerweise 500 Euro Bußgeld fällig, zusätzlich gibt es einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer mindestens 1,1 Promille im Blut hat und einen E-Scooter gefahren hat, begeht sogar eine Straftat

Wo darf überhaupt gefahren werden?

In einigen Situationen weichen E-Scooter-Fahrer auf Bürgersteige und Gehwege aus. Das ist allerdings gar nicht erlaubt - außer das Befahren wird durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt. Die Roller sind eigentlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, so darf auf die Fahrbahnen - nicht Gehwege - ausgewichen werden.

Experten der Berufsgenossenschaften und sogar Stuntleute haben einen E-Scooter in verschiedenen Situationen im Straßenverkehr unter die Lupe genommen.

Auch die Aussage, dass E-Scooter-Fahrer einen Führerschein besitzen müssen, stimmt nicht. Es wird nicht einmal eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Einzige Vorraussetzung: Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Bußgelderübersicht

Um sich noch einmal zu vergewissern, was die Polizei und Ordnungshüter alles bestrafen dürfen folgt hier eine Übersicht über den Bußgeldkatalog zum E-Scooter-Fahren:

  1. Bei Rot über die Ampel: zwischen 60 und 180 Euro
  2. Fahren auf dem Gehweg: 15 bis 30 Euro
  3. Fahren auf der Autobahn: 20 Euro
  4. Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
  5. Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
  6. Nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro

Ausstattung von Rollern beachten

Wer sich nicht mehr auf E-Scooter-Leihfirmen wie Lime oder Jump verlassen möchte und sich selbst einen elektronischen Roller zulegen möchte, muss beachten, dass diese Rolle sowohl Bremsen als auch Beleuchtungsanlage zwingend haben müssen. Das Fahrzeug muss zudem einer aktuellen Verordnung entsprechen und eine gültige Betriebserlaubnis haben.

Mitnahme bei der Bahn

Wer als Pendler einen E-Scooter mit in die Bahn nehmen möchte, darf das sogar kostenlos. Allerdings muss das Gefährt zusammenklappbar sein. Falls der eigene Elektroroller jedoch nicht zusammenklappbar ist, muss eine Fahrradkarte gelöst werden. Im regionalen Nahverkehr gelten wiederum unterschiedliche Regelungen. Manche Verkehrsbetriebe erlauben die Mitnahme der E-Scooter, viele allerdings nur, wenn die Roller zusammenklappbar sind.

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