E-Scooter dürfen bald mitfahren
Veröffentlicht: Montag, 22.07.2019 12:01
Die neuen E-Scooter dürfen ab August auch in den Bussen und Bahnen entlang der Rur mitgenommen werden. Ab dann gelten die neuen Beförderungsbedingungen für ganz Nordrhein-Westfalen.
Kostenfrage: Es hängt vom Modell ab
Es kommt auf den elektrischen Tretroller an: Kannst man ihn zusammenklappen, dann gilt er in Bus und Bahn als Gepäckstück. Ähnlich wie für einen Koffer müsst ihr dann keinen Aufschlag zahlen. Allerdings muss der Tretroller dann auch tatsächlich während der gesamten Fahrt zusammengeklappt sein – nicht erst bei einer Kontrolle. Kann der E-Scooter gar nicht zusammengeklappt werden, gilt er dagegen als Fahrrad. Dafür muss dann ein entsprechendes Zusatz-Ticket gelöst werden.