Gericht bestätigt Verbot von Dürener Gedenkveranstaltung

Eine für Karsamstag in Düren-Birkesdorf geplante Gedenkveranstaltung darf wirklich nicht stattfinden. Das hat das Aachener Verwaltungsgericht entschieden.

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Der Antragsteller hatte eine Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald für diesen Samstag angemeldet. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilt, hatte der Antragsteller hatte bei der Stadt Düren für die geplante Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung nach der Coronaschutzverordnung beantragt und zugesichert, die Corona-Schutzbestimmungen (Zweiergruppen, Mundschutz, Abstandswahrung) einzuhalten.

Die Stadt Düren hatte eine Ausnahmegenehmigung wegen der Corona-Krise abgelehnt und auch das Aachener Gericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt. Die Richter sagten, angesichts der massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens sei mit einem großen Verständnis zu rechnen, wenn die Gedenkveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werde.

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