Gericht kippt Badeverbot

Die Badestelle am Barmener See muss wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

© Marc Plätzer

Ein Bürger hatte das Gericht eingeschaltet. Die Coronaschutzverordnung greife bei der offenen Badestelle nicht, weil Bagger- und Badeseen darin nicht ausdrücklich genannt seien, heißt es von den Richtern. Damit bewertet das Gericht die Rechtslage anders als die Stadt Jülich und die Kreisverwaltung. Die Stadt Jülich will jetzt abwarten, wie sich die Menschen am Badesee in Barmen verhalten. Möglicherweise muss dann der Bereich um die Badestelle generell geschlossen werden. Vorerst appelliert die Stadtverwaltung an die Bürger, dass sie Abstand halten und lieber Schwimmbäder in der Region nutzen, bei denen die Hygiene-Standards gegeben sind.

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