
© JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
© JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Anzeige
Heute und morgen verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster über die 152 Castor-Behälter. Geklagt hatten die Stadt Ahaus und ein Bürger. Es geht darum, ob die Behälter mit den abgebrannten Brennelementen aus dem Versuchsreaktor in Jülich ins Zwischenlager in Ahaus gebracht werden dürfen. Die Kläger werfen dem Bund vor, nicht alle offenen Fragen geprüft zu haben. Vor allem im Fall eines Anschlags sei das Lager nicht sicher. Auch die Frage, ob die Einlagerung auch nach 2036 sicher sei, sei bisher nicht geprüft worden. Laut OVG könnte der Streit noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig landen.
Anzeige