Kontaktverbot in NRW und bundesweit - Corona-Update 22.03.

Das Land NRW hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie ein Kontaktverbot erlassen. Ab sofort darf man nur noch zu zweit auf die Straße. Verstöße sollen hart bestraft werden, kündigte NRW-Ministerpräsident Laschet an.

© Foto: Land NRW

Alle sozialen Kontakte, die über die Kernfamilie hinausgehen, sind verboten. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Lebenspartner, dem öffentlichen Nahverkehr oder Beerdigungen. Das Land macht ab sofort alle Restaurants und Gaststätten dicht. Nicht notwendige Dienstleistungen, wie Friseurbesuche, sind untersagt. Der Erlass gilt bis bis zum 19. April. 

Verstöße werden mit Bußgedern von bis 25.000 Euro bestraft - in schlimmen Fällen drohen Haftstrafen.

Laschet hatte sich zusammen mit Kanzlerin Merkel und den anderen Ministerpräsidenten auf diesen Schritt geeinigt. Der Unterschied zu einer Ausgangssperre ist - so sagt Laschet - man bestraft damit diejenigen die gegen die Auflagen verstoßen und nicht diejenigen, die sich daran halten. 

Autor: José Narciandi

Was heißt Ansammlungsverbot?

  • Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden demnach grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
  • Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.
  • Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben.
  • Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - darunter Friseure und Kosmetikstudios - sollen geschlossen sein. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
  • Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.
  • Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein. Ausnahmen gelten demnach zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
  • Die Punkte gelten laut Laschet bis zum 19. April

Livestream der Landesregierung 22.03.

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