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In den Wahllokalen sollen die bekannten Abstandsregeln von 1,50 gelten und die Wahlhelfer bekommen Schutzwände aus Plexiglas. Diesmal dürfen sie auch ausnahmsweise Schutzmasken tragen, das verstößt eigentlich gegen das Verhüllungsverbot bei Wahlen. Viele Kommunen gehen aber davon aus, das das Briefwahlaufkommen deutlich ansteigt und haben sich entsprechend vorbereitet.
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