Wiesencamp muss geräumt werden

Das Wiesencamp bei Merzenich-Morschenich muss geräumt werden. Das hat das Aachener Verwaltungsgericht entschieden und damit dem Kreis Düren Recht gegeben.

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Der Grundstückseigentümer könne sich nicht auf das Recht auf Versammlungsfreiheit berufen, da vom Lager aus Straftaten verübt werden, urteilten die Richter. Tatsächlich hat es laut Polizei 2015 und 2018 knapp 1.700 politisch motivierte Straftaten im Hambacher Forst gegeben, die teilweise mit dem Protestcamp in Zusammenhang stehen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Der Kreis Düren will erst einmal die Füße still halten. "Wir wollen zunächst die Urteilsbegründung lesen", sagte ein Sprecher des Kreises Düren auf Nachfrage. Der Eigentümer muss sich jetzt kümmern, dass die Wohnwagen, Lehmhütten und Küchenbauten am Hambacher Forst verschwinden. Der Privatmann stellt seine Wiese seit Jahren für die Aktivisten zur Verfügung.

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