AGBs

Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Hörfunk Service GmbH (HSG). Die genauen AGB's können Sie hier nachlesen!

1. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Hörfunk Service GmbH (HSG). Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung gegenüber der HSG nicht geltend gemacht werden.
2. Aufträge werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende/Produkte und als Festaufträge angenommen. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die HSG verbindlich.
3. Die HSG behält sich vor, Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, der Form oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der HSG abzulehnen, wenn der Inhalt der Aufträge gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für die HSG unzumutbar ist. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können gegenüber der HSG keine Ansprüche geltend gemacht werden.
4. Die vereinbarten Sendezeiten werden eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben wird.
5. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender wird das Entgelt anteilig berechnet bzw. anteilig gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche gegenüber der HSG sind ausgeschlossen.
6. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendeunterlagen verspätet oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden.
7. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt die HSG von Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Wird die HSG dennoch wegen des Inhalts von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jeglichen, dem jeweiligen Sender daraus entstehenden Schaden.
8. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Aufträge werden spätestens zum Ende des Vertragsjahres entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der einzelnen Sender abgerechnet, auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Vertragsjahres möglich
ist. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge. Diese beträgt mindestens 10 Sekunden. Maßgeblich für die gesamte Berechnung eines Auftrages bleibt das vereinbarte Auftragsvolumen. Der Auftraggeber ist hinsichtlich des Gesamtauftrages oder hinsichtlich einzelner Werbesendungen zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist nur zulässig, wenn er der HSG gegenüber schriftlich spätestens vier Wochen vor dem bestätigten Sendetermin erklärt wird. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn fest gebuchte Sendetermine mit Zustimmung der HSG verschoben worden sind. Wird ein Auftragstermin kurzfristig, d. h. kürzer als fünf Tage vor der Ausstrahlung, storniert, so kann die HSG
20 % des stornierten oder verschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen. In diesem Fall reduziert sich das Auftragsvolumen nicht.
9. Rechnungen für Werbesendungen werden in der Regel monatlich rückwirkend erstellt und elektronisch versendet. Das Zahlungsziel beträgt 15 Arbeitstage ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die HSG
behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbeauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Durch die Zurückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. In Einzelfällen behalten
wir uns das Recht auf Vorkasse vor.
10. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch der HSG gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
11. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Vergütung in Höhe von 15 % auf die Netto Auftragssumme des Preises. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist. Die Weitergabe der Mittlerprovision ganz oder teilweise an den Kunden ist nicht zulässig. Die Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten oder Abrechnungen an die jeweils gültige Preisliste des entsprechenden Senders zu halten.
13. Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem ersten Ausstrahlungstermin bei der HSG vorliegen.
14. Sendeunterlagen für die Sender müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
– Spots als mp3-Datei (48 kHz, 256 kbit Stereo) oder als wav-Datei (44,1/48 kHz, 16 bit) an dispo@dumont.de.
Alle anderen Audioformate werden nicht angenommen. Die Spots müssen spätestens am Vortag der Ausstrahlung (bzw. letzter Arbeitstag vor der Ausstrahlung) bis 12.00 Uhr in der HSG eingetroffen sein. Relevant ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs. Bei E-Mail-Übermittlung von Audiodateien ist der Kunde für die rechtzeitige und fehlerfreie Übermittlung der Audiodateien verantwortlich. Die HSG übernimmt keine
Verantwortung für die technisch fehlerfreie Datenübermittlung von Audiodateien und trägt keine Haftung bei Verlust dieser auf dem Weg der Datenübertragung via Mail. Benötigt werden außerdem Angaben zur Länge des Spots in Sekunden und zum Produkt. Zur Erstellung eines Angebots werden Kundenname und Anschrift benötigt. Der Kundenname muss mitgeteilt werden. Hinsichtlich der GEMA müssen Komponist und Produzent, die Musikdauer in Sekunden und ggf. der Titel des Musikstücks angegeben werden. Fehlen diese
Angaben, so wird davon ausgegangen, dass der Spot keine GEMApflichtige Musik enthält. Weiterhin ist ein Textmanuskript bezüglich des Spotinhalts einzureichen.
15. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Spots endet für die HSG 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung. Nach Ablauf dieser Frist ist die HSG berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum der HSG sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Die Rücksendung erfolgt
nur auf Verlangen des Auftraggebers.
16. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Köln.