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30er-Zone in Merzenich darf bleiben
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30er-Zone in Merzenich darf bleiben

Eine neu eingerichtete 30er-Zone und eine 20er-Zone in der Gemeinde Merzenich dürfen bleiben – wenn die Vorfahrtsregelungen geändert werden. Darauf haben sich in einem Prozess am Verwaltungsgericht Aachen ein Kläger, der Kreis Düren und die Gemeinde Merzenich geeinigt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 31.08.2022 12:13

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Ausgangspunkt des Prozesses war eine Entscheidung des Kreises Düren aus dem Jahr 2020. Der hatte veranlasst, eine 30er-Zone zwischen Poolplatz und der Mühlenstraße und eine 20er Zone am Lindenplatz einzurichten. Laut dem Kläger seien die beiden Zonen aber nicht mit den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung in Einklang zu bringen. Die schreibt bestimmte Vorfahrtsregeln für solche Zonen vor, die an den betroffenen Stellen nicht vorhanden waren. Darauf hatte der Kläger in dem Verfahren hingwiesen – und Recht vom Verwaltungsgericht bekommen.

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