
© Pixabay / maxmann
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In einem Betrieb, der Weihnachtsgeld bezahle, haben auch Mini-Jobber Anspruch auf die Sonderzahlung. Besonders den Angestellten von Bäckereien im Kreis empfiehlt die NGG Aachen, sich zu informieren: In allen Bäckerbetrieben haben Beschäftigte Anspruch auf Weihnachtsgeld – von der Backstube bis zum Verkauf. In der Regel liege das zwischen 250 und 550 Euro. Mit einem Tarifvertrag falle die Zahlung meistens höher aus. Gesetzlich vorgeschrieben sei das Weihnachtsgeld aber nicht.
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