Anzeige
Abrechnungen checken
© Pixabay / maxmann
Teilen:

Abrechnungen checken

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten rät Azubis und Mini-Jobbern im Kreis Düren den "Weihnachtsgeld-Check" zu machen: Sie gingen beim Weihnachtsgeld oft leer aus – obwohl im Vertrag etwas anderes stehe.

Veröffentlicht: Donnerstag, 19.12.2024 07:16

Anzeige

In einem Betrieb, der Weihnachtsgeld bezahle, haben auch Mini-Jobber Anspruch auf die Sonderzahlung. Besonders den Angestellten von Bäckereien im Kreis empfiehlt die NGG Aachen, sich zu informieren: In allen Bäckerbetrieben haben Beschäftigte Anspruch auf Weihnachtsgeld – von der Backstube bis zum Verkauf. In der Regel liege das zwischen 250 und 550 Euro. Mit einem Tarifvertrag falle die Zahlung meistens höher aus. Gesetzlich vorgeschrieben sei das Weihnachtsgeld aber nicht.

Anzeige
Anzeige
Anzeige