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Das gilt ab Freitag direkt für die Innengastronomie. Und auch ein Besuch in den Krankenhäusern in Düren, Jülich und Linnich ist ab dann nur noch mit Impfnachweis oder Test möglich. Für den Besuch von Clubs oder Diskotheken verlangt das Land NRW künftig einen Impfnachweis oder PCR-Test.
Weitere Infos gibt es direkt beim Land NRW unter https://www.land.nrw/corona .
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