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Bisher war diese neben dem Studium auch von der persönlichen Lebensführung abhängig. Ab heute können auch standesamtlich oder wiederverheiratete Personen die kirchliche Lehrerlaubnis erhalten. Hierbei orientiert sich das Bistum an der Grundordnung für den kirchlichen Dienst, die schon Ende letztes Jahr in Kraft getreten ist.
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