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Allgemeinverfügung für den Kreis verlängert
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Allgemeinverfügung für den Kreis verlängert

Die aktuelle geltende Allgemeinverfügung für den Kreis Düren ist bis zum 24. November verlängert. Das hat der Kreis am Nachmittag mitgeteilt. Damit gilt weiterhin die 2G-Regelung für alle Veranstaltungen in Innenräumen: Gäste von Geburtstagen, Weihnachtsfeiern und Hochzeiten müssen also geimpft oder genesen sein.

Veröffentlicht: Montag, 15.11.2021 15:52

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Alle, die noch zu jung für eine Impfung sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können auch einen PCR- oder Schnelltest vorweisen. Der Kreis empfiehlt außerdem, dass Schüler und Lehrer im Unterricht weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zudem wird an die Bürger appelliert, sich sechs Monate nach der letzten Corona-Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung zu holen.

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