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Angeklagte nach Brandstiftung nicht schuldfähig
© Radio Rur
Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Angeklagte nach Brandstiftung nicht schuldfähig

Im Prozess um schwere versuchte Brandstiftung vor dem Aachener Landgericht ist die Angeklagte heute wegen einer psychischen Erkrankung als nicht schuldfähig gesprochen worden. Das Gericht hat eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik angeordnet.


Veröffentlicht: Donnerstag, 22.07.2021 14:16

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Die Frau soll Anfang Februar in Jülich im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses ein Feuer gelegt haben. Nachbarn haben das bemerkt und den Brand mit Wasser aus Eimern löschen können. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

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