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Das sogenannte Anpassungsgeld ist ab sofort entsprechend angepasst. Es berücksichtigt jetzt den vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030. Das bestätigt das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage des Dürener SPD-Bundestagsabgeordneten Dietmar Nietan. Damit sei sichergestellt, dass die Betroffenen mit dem Kohleausstieg nicht ins Bergfreie fallen würden, so Nietan. Mit dem Anpassungsgeld kann die Zeit zwischen Jobverlust aufgrund des Kohleausstiegs und dem Rentenbeginn für Beschäftigte ab 58 Jahren überbrückt werden. Diese neue Regelung gilt seit dem 01.Oktober.
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