
Ab mindestens 20 Arbeitsplätzen in einem Betrieb ist die Firma verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Die Inklusion sei ein möglicher Baustein, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss eine Ausgleichzahlung leisten. Diese ist je nach Größe des Betriebs gestaffelt. Die Meldung der Mitarbeiterzahl geht am einfachsten online. Am 6. Februar gibt es zudem eine Online-Infoveranstaltung für Unternehmen, die Fragen zum Thema haben.
www.iw-elan.de // Am Dienstag, den 06.Februar 2024 findet eine Online-Infoveranstaltung für Unternehmen zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von 13:00 - 13:30 Uhr statt. Interessierte erhalten einen kurzen Überblick über die Fördermöglichkeiten sowie Kontaktdaten der Spezialisten der Agentur für Arbeit für weitergehende Fragen und Beratungen. Anmeldungen können per E-Mail unter Aachen-Dueren.162-Sb@arbeitsagentur.de erfolgen.