
© Radio Rur, MM
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Zwar sind seit dem neuen Jahr Arbeitgeber verpflichtet, den Krankenschein ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Allerdings müssen Arbeitslose weiterhin ihre Krankschreibung beim Arzt abholen und dann bei der Agentur einreichen. Erst ab 2024 kann die Arbeitsagentur die Bescheinigung online bei den Krankenkassen einsehen.
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