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Arbeitslose müssen sich weiterhin Bescheinigung holen
© Radio Rur, MM
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Arbeitslose müssen sich weiterhin Bescheinigung holen

Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin bei der Agentur für Arbeit vorgelegt werden. Daran erinnert die Agentur für Arbeit Aachen-Düren.

Veröffentlicht: Mittwoch, 11.01.2023 05:33

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Zwar sind seit dem neuen Jahr Arbeitgeber verpflichtet, den Krankenschein ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Allerdings müssen Arbeitslose weiterhin ihre Krankschreibung beim Arzt abholen und dann bei der Agentur einreichen. Erst ab 2024 kann die Arbeitsagentur die Bescheinigung online bei den Krankenkassen einsehen.

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