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Autounfall – was tun?
© Sparkasse KölnBonn
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Autounfall – was tun?

Der Finanztipp bei Radio Bonn/Rhein-Sieg wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

Veröffentlicht: Samstag, 05.01.2019 08:00

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Das ist so schnell passiert: Einmal beim Autofahren nicht richtig aufgepasst und es kracht. Laut Statistik 2,6 Millionen Mal im Jahr oder 49 Mal in der Minute.

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Wenns mal kracht und Ihr in einen Autounfall verwickelt seid dann gilt grundsätzlich: Ruhe bewahren! Bevor ihr Verletzten zur Hilfe kommt müsst ihr Euch und andere schützen. Also: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern. Dazu gehört das Warndreieck rund 100 m vor der Unfallstelle aufgebaut. Dann den Verletzten helfen. Es ist auch sinnvoll die Polizei zu verständigen, vor allem, wenn Ihr die Geschädigten seid. Wurden Menschen verletzt habt Ihr sogar die Pflicht die Polizei zu rufen. Notiert Euch Adresse, Fahrzeug- und Versicherungsdaten sowie das Autokennzeichen der Unfallbeteiligten und die Dienststelle und Namen der Polizisten. Wichtig ist: Nicht die Polizei entscheidet, wer die Schuld an einem Unfall trägt. Allerdings dokumentieren die Beamten die Daten der Unfallbeteiligten und nehmen die Aussagen zum Unfallhergang auf. Dazu prüft die Polizei ob eventuell gegen Vorschriften der StVO verstoßen wurde. Wenn ihr also unsicher über den Unfallhergang seid solltet ihr nur eure Personendaten weitergeben und sonst nichts sagen. Räumt die Schuld am Unfall keineswegs ein oder unterschreibt gar ein Schuldanerkenntnis! Finanzexperte Maximilian Blusch:

„Prüft den Polizeibericht noch am Unfallort, denn dieser könnte später bei der Klärung der Schuldfrage – auch mit dem KFZ-Versicherer – wichtig werden. Ihr solltet Außerdem den sogenannten Europäischen Unfallbericht ausfüllen, bei dem keiner der Unfallbeteiligten Angaben zur Schuldfrage machen muss. Der ist zwar nicht verpflichtend, kann aber bei der Klärung der Schuldfrage helfen. Notiert also alle Informationen zur Unfallsituation, samt Unfallspuren. Mein Tipp: macht unbedingt auch Fotos mit dem Handy solange die Fahrzeuge noch in Unfallposition stehen, fertigt eine Skizze und notiert auch Namen und Kontaktdaten von Unfallzeugen“.


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Finanztipp 05.01.2019
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Unterschreibt nicht vorschnell ein Angebot der gegnerischen Versicherung, die Euch beispielsweise die gesamte Unfallabwicklung abnimmt, da dann unter Umständen unabhängige Berater umgangen werden und Ihr weniger Schadenersatz erhaltet.

Meldet den Unfall eurer Versicherung unbedingt innerhalb einer Woche. Bei größeren Unfällen und solchen mit Verletzten ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten. Seid Ihr am Unfall schuldlos, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen. In Streitfällen kann eine Rechtsschutzversicherung schützen, die oft nur um die 60 Euro pro Jahr oder 5 Euro pro Monat kostet. Manchmal ist hier eine kostenlose juristische Erstberatung bereits enthalten. Je nach Versicherung habt Ihr das Recht Eurer Auto in einer Werkstatt Eurer Wahl reparieren zu lassen, also auch in einer Markenwerkstatt. Wenn die geschätzten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist eine Reparatur wirtschaftlich unvernünftig und Ihr bekommt nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Lasst Euch vor der Reparatur eine Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung ausstellen und legt diese in Eurer Werkstatt vor. Auch wenn Ihr keine Reparatur machen lasst, könnt Ihr die Kosten maximal bis zum Wiederbeschaffungswert von der Versicherung einfordern.

Mehr Infos findet ihr in diesem Video oder Artikel.


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