
© Radio Rur, Theresa Salentin
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Die Rur zwischen Jülich und Düren-Merken.
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Das Überschwemmungsgebiet stellt dar, welche Flächen bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt werden. Bei der Rur betrifft das die Flächen von gleich mehreren Kommunen - darunter Linnich, Jülich, Düren, Inden, Niederzier und Kreuzau. In diesen Gebieten darf beispielsweise nicht mehr gebaut werden, keine Bäume und Sträucher gepflanzt und Grünland nicht in Ackerland umgewandelt werden. Außerdem darf dort nichts gelagert werden, was den Wassserablauf behindern könnte. Diese Maßnahmen sollen die Hochwassergefahr etwas senken. Laut der Bezirksregierung kann nur der Kreis Düren über Ausnahmen von diesen Regeln bestimmen und auch nur wenn die Hochwassergefahr dadurch nicht steige.
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