
© pixabay
© pixabay
Anzeige
In der letzten Zeit gab es vermehrt Beschwerden über Bürger, die ihr Tier nicht angemeldet hatten. Dabei ist die Registrierung bei der Kommune verpflichtend. Bei Hunden mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht ab 20 Kilogramm muss der Hund in NRW sogar dem Ordnungsamt gemeldet werden. Wer seinen Hund nicht oder zu spät bei der Kommune angibt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann zu rückwirkenden Hundesteuer-Zahlungen und einem Bußgeld führen.
Anzeige