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Im Prozess hat der Mann die Tat gestanden. Bei Ermittlungen gegen andere Beschuldigte war die Euskirchener Polizei auf den Mann gestoßen. Er hat nach eigenen Angaben vor 30 Jahren das erste Mal mit Kinderpornographie zu tun – jetzt habe er nichts mehr damit zu tun. Wegen der großen Menge an Daten sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr angemessen, so das Gericht. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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