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Voraussetzung für eine dritte Impfung ist, dass der Termin der letzten Impfung drei Monate zurückliegt, heißt es vom Kreis Düren. Laut NRW-Gesundheitsministerium muss ein Erziehungsberechtigter sein schriftliches Einverständnis zur Impfung geben. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission gebe es aktuell zwar nicht, sagt Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Dennoch habe jeder Jugendliche grundsätzlich einen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung. Damit garantiert der Bund im Falle von Impfschäden einen Versorgungsanspruch.
Eine Übersicht mit allen Imfpstellen im Kreis gibt es HIER.
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