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Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Der Mann soll an einer Psychose erkrankt sein und handelte in einem paranoiden Zustand, so die Richter. Ihm sei nach eigenen Angaben das Böse oder der Teufel begegnet, heißt es in der Antragsschrift. Einen Übernachtungsgast soll er in seiner Wohnung so schwer verletzt haben, dass er in Lebensgefahr schwebte. Erst mit Faustschlägen - dann mit dem Kopf gegen die Wand. Mit einem Messer soll er seinem Opfer ins Auge gestochen haben. Er hatte auch eine Badewanne mit Wasser gefüllt. Darin wollte er „das Böse“ offenbar auslöschen und sein Opfer ertränken.
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