
© Gemeinde Kreuzau
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Der Stausee ist ein beliebtes Ziel. Deshalb gilt ab sofort von freitags bis sonntags von 13 bis 18 Uhr ein Verweil- und Verzehrverbot auf und in Nähe der Staumauer. Zusätzlich gilt das Verbot auch an Ostermontag. Besucher dürfen also kommen – sie dürfen auf der Staumauer aber nicht stehen bleiben und dort auch nicht essen oder trinken. Warteschlangen sind nur an den Verkaufsstellen von Gastronomie und Handel sowie an der Haltestelle der Rurtalbahn erlaubt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 11.April.
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