
Doch keine zwei Meter Mindestabstand
Das Land NRW kommt den Gastronomen bei uns im Kreis entgegen: Sie müssen ihre Tische nur mit anderthalb und nicht mit zwei Metern Abstand aufstellen, wie ursprünglich für die neue Corona-Schutzverordnung angedacht. Die Verordnung tritt ab Freitag in Kraft. Der DEHOGA hatte Kritik geübt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 27.05.2021 04:51
50 Zentimeter mehr Abstand - das sei noch einmal mehr als die Hälfte an Gästeverlust, heißt es vom DEHOGA. Das sei vor dem Hintergrund fallender Inzidenzwert nicht vertretbar. Allein die Regel von 1,5 Metern Mindestabstand zwischen den Tischen habe schon 40 Prozent Platzverlust zur Folge gehabt, so der Verband. Das Land lenkt ein – und stellt weitere Lockerungen in Aussicht. Bleibt der Inzidenzwert unter 50, dann darf die Außengastronomie auch ohne aktuellen Corona-Test besucht werden. Nur das Personal muss mindestens zweimal in der Woche einen Selbst- oder Schnelltest machen, steht in der neuen Verordnung.