
© Radio Rur, MM
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Kostenfrage: Es hängt vom Modell ab
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Es kommt auf den elektrischen Tretroller an: Kannst man ihn zusammenklappen, dann gilt er in Bus und Bahn als Gepäckstück. Ähnlich wie für einen Koffer müsst ihr dann keinen Aufschlag zahlen. Allerdings muss der Tretroller dann auch tatsächlich während der gesamten Fahrt zusammengeklappt sein – nicht erst bei einer Kontrolle. Kann der E-Scooter gar nicht zusammengeklappt werden, gilt er dagegen als Fahrrad. Dafür muss dann ein entsprechendes Zusatz-Ticket gelöst werden.
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