
Eilantrag zu Aufhebung der Maskenpflicht stattgegeben
Das Aachener Verwaltungsgericht hat erneut einem Eilantrag eines Mannes stattgegeben und ihn von der Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt befreit. Die allgemeine Maskenpflicht sei damit aber nicht aufgehoben, heißt es vom Gericht. Nur der Kläger selbst, sei von der Maskenpflicht befreit.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.03.2021 08:05
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Solange die Allgemeinverfügung nicht generell vom Aachener Verwaltungsgericht oder dem Kreis Düren selbst gekippt wird, bleiben die aktuellen Regelungen bestehen. In Teilen der Innenstadt gilt also nach wie vor Maskenpflicht. Und auch das Verweilverbot in Parks bleibt weiterhin bestehen.
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