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Ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung - aber nicht für Reifenstechen
© Radio Rur
Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung - aber nicht für Reifenstechen

Der mutmaßliche Reifenstecher von Jülich ist zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden – nicht aber wegen der Reifenstecherei.

Veröffentlicht: Mittwoch, 15.03.2023 08:50

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Laut dem Gericht habe man ihm nicht sicher nachweisen können, dass er im Februar letzten Jahr in mehr als 180 Fällen Reifen in der Jülicher Innenstadt zerstochen hat. Es gebe Zweifel, heißt es. Die Strafe hat der Verurteilte aus Niederzier jetzt wegen anderer Delikte erhalten. Unter anderem zählt versuchter Diebstahl mit Waffen dazu. Er gilt als vermindert schuldfähig, heißt es vom Gericht. Vermutlich wegen einer psychischen Erkrankung. 

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