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Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab heute
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab heute

In einigen Bereichen tritt heute die Impfpflicht auch bei uns im Kreis in Kraft. Das gilt z.B. für Kliniken, Pflegeheime oder Arztpraxen. Konsequenzen für ungeimpfte Mitarbeiter gibt es aber vorerst nicht.

Veröffentlicht: Dienstag, 15.03.2022 04:09

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Die Arbeitgeber haben jetzt zwei Wochen Zeit. Sie müssen den fehlenden Nachweis einer ausreichenden Impfung über ein Online-Portal melden. Nach Ende der Meldefrist wird das Kreisgesundheitsamt sich jeden Fall anschauen. Dabei sollen auch alle Beteiligten befragt werden. Erst dann wird die Behörde entscheiden, was im Einzelfall passiert. Das Kreisgesundheitsamt kann dann ein Tätigkeitsverbot aussprechen, den Zutritt zu Einrichtungen verbieten oder ein Bußgeld verhängen.

Weitere Infos unter www.kreis-dueren.de/corona

 

Hilfreiche Links

Wie und wo Impfungen im Kreis Düren möglich sind: www.kreis-dueren/impfen

FAQ zur Impfpflicht: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/impfpflicht-rechtliche-fragen-impfquoten-und-impfstoffverteilung/impfpflicht-in-bestimmten-einrichtungen/ 

Infos zum Wirtschafts-Service-Portal: https://wsp-veroeffentlichungen.nrw/wp-content/uploads/WSP_allgemein_Stand02_2022.pdf

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