
Die Arbeitgeber haben jetzt zwei Wochen Zeit. Sie müssen den fehlenden Nachweis einer ausreichenden Impfung über ein Online-Portal melden. Nach Ende der Meldefrist wird das Kreisgesundheitsamt sich jeden Fall anschauen. Dabei sollen auch alle Beteiligten befragt werden. Erst dann wird die Behörde entscheiden, was im Einzelfall passiert. Das Kreisgesundheitsamt kann dann ein Tätigkeitsverbot aussprechen, den Zutritt zu Einrichtungen verbieten oder ein Bußgeld verhängen.
Weitere Infos unter www.kreis-dueren.de/corona
Hilfreiche Links
Wie und wo Impfungen im Kreis Düren möglich sind: www.kreis-dueren/impfen
FAQ zur Impfpflicht: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/impfpflicht-rechtliche-fragen-impfquoten-und-impfstoffverteilung/impfpflicht-in-bestimmten-einrichtungen/
Infos zum Wirtschafts-Service-Portal: https://wsp-veroeffentlichungen.nrw/wp-content/uploads/WSP_allgemein_Stand02_2022.pdf