
© Radio Rur, Theresa Salentin
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Bei Eis und Schnee sind Eigentümer oder Mieter zum Beispiel dafür verantwortlich, bestimmte Abschnitte zu räumen: Dazu zählen beispielsweise Bürgersteige, Wege und Zufahrten, die zum Grundstück gehören oder daran angrenzen. Eigentümer können diese Aufgabe zwar an Mieter abtreten – das müsse dann aber im Mietvertrag stehen, so die VZ. Für Verletzungen, die wegen vereister Wege auf dem Weg zur Arbeit passieren, springe erstmal die Krankenversicherung ein. Die könne sich die Kosten dann eventuell bei der Person zurückholen, die für das Streuen verantwortlich war, heißt es von der Verbraucherzentrale weiter.
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