
© Gemeinde Titz
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Das bedeutet konkret: Wenn neue oder geänderte Bundesgesetze bei den Ländern oder Kommunen Mehrkosten von über 200 Millionen Euro verursachen, soll der Bund in Zukunft 80 Prozent davon übernehmen. Hintergrund sind die stark gestiegenen Sozialausgaben vieler Städte und Gemeinden, etwa in der Kinder- und Jugendhilfe. Für den Kreis bedeutet die Ankündigung wahrscheinlich eher eine perspektivische als eine sofortige finanzielle Hilfe. Steuergesetze werden von der Änderung nicht erfasst. Kommunale Spitzenverbände hatten zuletzt eindringlich gewarnt, dass viele Haushalte wegen milliardenschwerer Defizite massiv unter Druck stünden. Die Regelung soll ab dem 1. September gelten.
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