
© KG Ahle Schlupp
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Der Rosenmontagszug in Kreuzau
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Weiberfastnacht, Rosenmontag und örtlich auch der Veilchendienstag sind quasi Feiertage bei uns im Rheinland. Ohne Straßenkarneval fällt jetzt die Grundlage weg. Anspruch auf freie Tage hat niemand. Es sind keine gesetzlichen Feiertage. Jede Firma muss also selber regeln, ob an den jecken Tagen frei ist oder nicht. Für die Mitarbeiter der Kreisverwaltung gibt es eine Lösung: An Weiberfastnacht müssen sie normal arbeiten – an Rosenmontag bleiben die Büros geschlossen. Damit wolle man dem Rheinischen Brauchtum seine Wertschätzung zeigen, so Landrat Spelthahn. Viele Kreismitarbeiter seien in der Brauchtumspflege ehrenamtlich aktiv, so Spelthahn weiter.
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