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Sitzungssaal im Landgericht Aachen
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Zu den Übergriffen sei es bereits zwischen 1997 und 2002 gekommen, so die Tochter der damaligen Lebensgefährtin des Mannes. Der Angeklagte hat sich im Prozess zu den Vorwürfen nicht geäußert. Für eine Verurteilung des Düreners reichen die Beweise nicht aus, so die Richter heute in ihrer Urteilsbegründung.
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