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Die können noch bis zum 29. Juni abgeholt werden. So lange gehören sie der Stadt Jülich. Alle Sachen, die danach noch bei der Stadt liegen, gehören dem Finder oder kommen zur Versteigerung.
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Die können noch bis zum 29. Juni abgeholt werden. So lange gehören sie der Stadt Jülich. Alle Sachen, die danach noch bei der Stadt liegen, gehören dem Finder oder kommen zur Versteigerung.