
© Manfred Delpho
© Manfred Delpho
Die Feldlerche ist Vogel des Jahres 2019.
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Zwischen dem 1. März und dem 30. September muss auf die Brutzeiten vieler Tiere Rücksicht genommen werden. Deshalb sind Gehölzschnitt und Co in der Zeit verboten. Darauf weist der Kreis Düren jetzt hin. Darunter fallen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und auch Bäume. Schonende Form und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Ansonsten darf die Fortpflanzung der wildlebenden Tiere nicht gestört werden. Dazu gehört neben Vögeln auch das Niederwild.
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