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Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr
© Bundeswehr
Zwei Eurofighter im Formationsflug
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Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr

Am Fliegerhorst in Nörvenich konnte am Mittwoch nur knapp eine Kollision zwischen dort stationierten Tornados und einer Drohne verhindert werden. Die Flugzeuge befanden sich im Landeanflug auf den Fliegerhorst.

Veröffentlicht: Freitag, 17.03.2023 12:35

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Die Drohne befand sich im Luftraum rund um den Fliegerhorst und damit in der unmittelbaren Nähe zum Flugweg. Trotz der Gefahr konnte das Flugzeug sicher landen. Man habe die Polizei in Kerpen verständigt und eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet, sagt das Taktischen Luftwaffengeschwader "Boelcke". Bei dem Vorfall handele es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, heißt es. Denn: Der Betrieb einer Drohne im Bereich eines Flugplatzes ist ohne behördliche Genehmigung verboten. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. 

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