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Das Leopold-Hoesch-Museum in Düren
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Mit dieser Geste wollen die beiden Einrichtungen die Menschen willkommen heißen und ihnen eine Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe bieten. Als Nachweis für den freien Eintritt reicht die Vorlage einer Bescheinigung der Auslandsbehörde über den Geflüchteten-Status. Bei Menschen aus der Ukraine reicht ein ukrainisches Ausweisdokument.
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