
© Gemeinde Kreuzau
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Gefördert werden Maßnahmen zur Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes von Denkmälern. Nicht gefördert werden Modernisierungen wie energetische Sanierungen oder neue Heizungs- und Elektroanlagen. Anträge können ab sofort formlos bei der Gemeinde Kreuzau gestellt werden. Voraussetzung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
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