
© Radio Rur, KMJ
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Das Rathaus in Hürtgenwald
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Es handelt sich zum Beispiel um verschiedene Elektrogeräte wie Flachbildfernseher, Tablets, Uhren oder auch Smartphones. Zuvor hatte die Gemeinde überlegt, die Sachen zu versteigern oder zu verkaufen. Dann gelte die Gemeinde aber als Gewerbetreibender – das sei mit viel Verwaltungsaufwand verbunden. Die Gegenstände hatte die Gemeinde bei einem ehemaligen Mitarbeiter beschlagnahmt. Er hatte die privaten Anschaffungen über die Gemeinde abgerechnet. Für die Veruntreuung ist er zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden.
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