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Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern nämlich verboten. Allerdings gibt es für Schüler über 13 Jahre eine Ausnahme. Sie dürfen mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten, wie Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben, machen – allerdings nicht mehr als zwei Stunden am Tag. Jugendliche über 15 dürfen bis zu vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Allerdings nicht mehr als acht Stunden am Tag und nur zwischen 6 und 20 Uhr. Am Wochenende dürfen sie nicht arbeiten – Ausnahmen gibt es hier für die Gastronomie oder die Pflege.
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