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Im Schulgesetz für NRW ist vorgeschrieben, dass Eltern ihre schulpflichtigen Kinder bis zum 15. November des Vorjahres anmelden müssen. Auch Kinder, die nach dem 30. September 2024 sechs werden können eingeschult werden. Dabei kommt es immer auf die individuellen körperlichen und geistigen Voraussetzungen an. Das Land NRW erinnert nochmal daran, dass eine Anmeldung nicht bedeutet, dass man einen Platz in einer Einrichtung sicher hat. Bei zu vielen Bewerbern geht es in ein Auswahlverfahren. Zur Anmeldung müssen das Familienstammbuch, die Geburtsurkunde und der Impfausweis des Kindes mitgebracht werden.
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