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Grundsteuer B: IHK Aachen fordert einheitliche Hebesetze
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Grundsteuer B: IHK Aachen fordert einheitliche Hebesetze

Die Industrie- und Handelskammer Aachen fordert alle 46 Kommunen im IHK-Bezirk auf, sich bei der Grundsteuer B auf einheitliche Hebesätze zu einigen.

Veröffentlicht: Freitag, 15.11.2024 11:49

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Dazu gehören auch die Städte und Gemeinden im Kreis Düren. Die Grundsteuer B ist eine Gemeindesteuer, die jeder Eigentümer eines bebaubaren oder bebauten Grundstücks zahlen muss. Unterschiedliche Hebesätze in den Kommunen könnten zu Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen führen, heißt es von der IHK Aachen. Die Höhe der Steuerbelastung spiele im Standortwettbewerb eine wichtige Rolle. Unterschiedliche Hebesätze könnten somit bei der Entscheidung für oder gegen die Ansiedlung eines Unternehmens ausschlaggebend sein – und dementsprechend auch über mögliche neue Arbeitsplätze entscheiden, so die IHK Aachen weiter.

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