
Anzeige
Der Stadtrat hat in der letzten Ratssitzung einstimmig für einen einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B gestimmt. Die Grundsteuer B ist eine Gemeindesteuer, die jeder Eigentümer eines bebaubaren oder bebauten Grundstücks zahlen muss. Bis jetzt haben Besitzer eines unbebauten Grundstücks mehr Steuern gezahlt, als Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Bislang lagen die Prozentpunkte für unbebaute Grundstücke bei 905, für bebaute Grundstücke dagegen bei 563. Mit dem einheitlichen Hebesatz ändert sich das: Dann liegt der Steuersatz bei 673 Prozentpunkten – sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.
Anzeige