
Anzeige
Ab Mai erhalten die Grundstücksbesitzer ein individuelles Schreiben mit Daten und Informationen, die beim Finanzamt hinterlegt sind. Diese Daten brauchen alle, um die Feststellungserklärung erstellen zu können. Ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober haben die Grundstücksbesitzer dann Zeit, die Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen. Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer dann erst ab dem 1. Januar 2025. Einen Link mit allen Informationen zur Grundsteuerreform gibt es hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
Anzeige