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Grundstück am Tagebau Hambach: OVG weist Klage des BUND ab
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Grundstück am Tagebau Hambach: OVG weist Klage des BUND ab

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage des Umweltverbands BUND gegen die Enteignung eines Grundstücks am Tagebau Hambach abgewiesen. Damit bleibt die sogenannte Grundabtretung zunächst bestehen.

Veröffentlicht: Montag, 27.07.2026 12:03

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Betroffen ist ein rund 500 Quadratmeter großes Wiesengrundstück nordöstlich des Hambacher Forsts, das dem NRW-Landesverband des BUND gehört. Ursprünglich sollte dort Braunkohle abgebaut werden, inzwischen sollen auf der Fläche Erdmassen für die Stabilisierung der Böschung des geplanten Tagebausees gewonnen werden. Der BUND hält die Enteignung deshalb nicht mehr für gerechtfertigt. Das OVG in Münster folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage ab. Der Umweltverband will nun die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und weitere rechtliche Schritte abwägen.

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