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Laut Anklage hat er die Daten von rund 700.000 Kunden auf einem Online-Blog publik gemacht. Daraufhin hat die Firma Anzeige erstattet. Es stand nun die Frage im Raum, ob die Daten unzureichend abgesichert waren oder ob der Mann sich im Sinne des Hacker-Paragraphen strafbar gemacht hat. Die Jülicher Richter haben eine Strafbarkeit erkannt und eine Geldstrafe ausgesprochen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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