Hacker-Prozess: Amtsgericht spricht Geldstrafe aus

Im Hacker-Prozess ist heute ein Mann aus Linnich vom Amtsgericht Jülich zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. In dem Fall hat ein IT-Freelancer ein Datenleck bei einem Online-Dienstleister offen gelegt.

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Laut Anklage hat er die Daten von rund 700.000 Kunden auf einem Online-Blog publik gemacht. Daraufhin hat die Firma Anzeige erstattet. Es stand nun die Frage im Raum, ob die Daten unzureichend abgesichert waren oder ob der Mann sich im Sinne des Hacker-Paragraphen strafbar gemacht hat. Die Jülicher Richter haben eine Strafbarkeit erkannt und eine Geldstrafe ausgesprochen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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