
© Kreis Düren
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Der Kreis Düren weist darauf hin, dass die Fläche mit den Blumen aber nur auf den angelegten Wegen betreten werden darf. Immer wieder sei es in der vergangenen Jahren dazu gekommen, dass Menschen quer durch die Blütenpracht gelaufen seien, andere hätten die Blumen auch gepflückt. Beides ist verboten, so der Kreis. Wer erwischt wird, kann ein Bußgeld bekommen.
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